Maschinen und Anlagen stellen ein erhebliches Gefahrenpotential für Personen dar. Wir sorgen mit unseren sicherheitstechnischen Produkten wie Sicherheitsschaltleisten, Sicherheitsbumper, Sicherheitsschaltmatten und Schlüsseltransfersystemen für die notwendige Sicherheit am Arbeitsplatz und tragen zur Vermeidung von Unfällen bei.
Dabei richten wir uns ganz nach Ihren Sicherheitsanforderungen und -bedürfnissen. Individuelle Lösungen für individuelle Ansprüche sind für uns kein Problem.
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Die Anforderungen an die Absicherung von Maschinen haben sich mit fortschreitender Automatisierung sehr verändert. Früher wirkten Absicherungen im Arbeitsablauf störend, daher wurde oft auf Schutzeinrichtungen verzichtet. Heute lassen sich die Schutzeinrichtungen sehr gut in den Arbeitsprozess integrieren. Aus diesem Grund sind zuverlässige und in den Arbeitsprozess integrierte Schutzeinrichtungen unverzichtbar.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG richtet sich an Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen und Geräten. In der Maschinenrichtlinie werden die Aufgaben zur Erfüllung der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen festgelegt. Hersteller sind verpflichtet, die geltenden Sicherheitsbestimmungen bereits in der Konstruktion zu berücksichtigen. Um die Konformität der Maschine mit der Richtlinie zu dokumentieren, muss der Hersteller das CE-Zeichen an jeder Maschine sichtbar anbringen und eine EG-Konformitätserklärung mitliefern. Sie gilt für die Herstellung von Maschinen sowie für einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile, aber auch für gebrauchte Maschinen und Geräte aus Drittländern, die erstmals im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht werden (z.B. USA/Japan).
Eine Norm wird von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft an die entsprechenden Gremien in Auftrag gegeben. Hier werden nun die technischen Spezifikationen zur Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen der richtlinie festgelegt. Sobald sie durch die Abstimmung angenommen ist, wird die Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Erst dann gilt sie als eine harmonisierte Norm und ersetzt alle nationalen Normen zu diesem Thema.
Wenn die Sicherheit von der richtigen Installation der Steuerung abhängt, muss dieses System so gestaltet sein, dass die Wahrscheinlichkeit von Funktionsstörungen möglichst minimal ist. Anderseits darf ein Fehler nicht zum Verlust der Sicherheitsfunktion der Maschine führen. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, sollen in Europa die von der Europäischen Kommission entwickelten harmonisierten Normen angewendet werden. Bei einem Unfall werden durch Anwendung der harmonisierten Normen zusätzliche Zeit und Kosten eingespart, wenn der Nachweis der Konformität des sicherheitsbezogenen Steuerungssystems mit den wesentlichen Voraussetzungen der Maschinenrichtlinie erbracht worden ist.
Ab dem 1. Juli 2003 dürfen in explositionsgefährdeter Umgebung nur die Geräte und Schutzsysteme verwendet werden, die die neue europäischen Richtlinie 94/9/EG (ATEX95) erfüllen. Diese Vorschrift legt die Basis für verbindliche einheitliche Beschaffenheits-, Installations- und Wartungsanforderungen im Hinblick auf den Explosionsschutz von Systemen, Geräten und Komponenten fest.
Explosionsrisiken entstehen bei Gas/Luft-, Dampf/Luft-, Staub/Luft-Gemischen oder anderen entflammbaren Kombinationen. Um Explosionen zu vermeiden, muss das Auftreten von Zündquellen sowie heißen Oberflächen, mechanisch oder elektrisch erzeugten Funken verhindert werden.