Der Marktzugang für Schlüsseltransfersysteme – Achten Sie auf die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Vermarktung von Schlüsseltransfersystemen ist nur über eine spezielle Konformitätsbewertung möglich. Die Gründe:

  • Es handelt sich bei diesen Systemen um Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen gemäß Anhang IV Nr.21 der Maschinenrichtlinie.
  • Für Schlüsseltransfersysteme existieren keine harmonisierten Normen.

In solchen Fällen erlaubt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zwei Verfahren. Die Haake Technik hat sich für das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung gemäß Anhang X der Maschinenrichtlinie entschieden.

Achten Sie beim Kauf von Schlüsseltransfersystemen stets auf das Konformitätsverfahren des Herstellers. Im Zweifelsfall fragen Sie vor Ihrer Bestellung nach.

Weiterführende Hintergrundinformationen und das relevante Zertifikat finden Sie in unserer Kundenmitteilung: